Willkommen bei Rechtsanwalt Christoph Beysiegel
Seit der Gründung seiner Kanzlei im Jahr 1989 ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte von RA Christoph Beysiegel, der selbst passionierter Jäger ist, das Jagd- und das Waffenrecht. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen, die das Verhältnis der (Mit-)Pächter untereinander regeln.
Für ein unverbindliches Erstgespräch stehe ich Ihnen zur Verfügung!
Tel.: 0711 - 975 737 530 1
Meine Rechtsgebiete
- Jagdrecht
- Waffenrecht
- Gesellschaftsrecht
Die Beratung im Jagdrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche
- Übernahme der Verhandlungen betreffend den Abschluss eines Jagdpachtvertrages. Hierbei sollen IHRE jagdlichen und finanziellen Vorstellungen so weit wie möglich verwirklicht werden.
- Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung oder vorzeitigen Aufhebung (z. B. wegen Krankheit des Pächters oder Mängeln am Pachtgegenstand) oder der Unwirksamkeit/Nichtigkeit des Jagdpachtvertrages.
- Erteilung und Widerruf von entgeltlichen und unentgeltlichen Jagderlaubnisscheinen (Begehungsscheinen) sowie deren individuelle Ausgestaltung.
- Begründung und Auflösung von Unterpachtverhältnissen.
- Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Vorliegen eines Wild- bzw. Jagdschadens.
- Abwicklung von Jagdpachtverträgen, die auf Grund des Verlustes der Jagdpachtfähigkeit erloschen sind.
Auszug meiner Leistungen im Waffenrecht
- Erteilung/Verlängerung von Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Waffenschein.
- Einziehung und Widerruf von jagd- bzw. waffenrechtlichen Erlaubnissen bei – seitens der Behörde behaupteter – Unzuverlässigkeit in waffenrechtlicher Hinsicht. Vertretung im Ausgangs-, Widerspruchs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
- Vertretung im Strafverfahren/ Strafbefehlsverfahren mit dem Ziel den Fortbestand der Zuverlässigkeit in waffenrechtlicher und jagdpachtrechtlicher Hinsicht zu sichern.
Unter anderem vertete ich im Gesellschaftsrecht:
- Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die jeweiligen Mitpächter für einen Zeitraum von zumeist neun Jahren eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, wird ein Gesellschaftsvertrag erarbeitet, der den Rechten und Pflichten aller Mitpächter ausgewogen Rechnung trägt. So kann verhindert werden, dass die Freude an der Jagd nicht durch Streit auf der Jagd getrübt wird.
- Einarbeitung von Schiedsklauseln in den Gesellschaftsvertrag zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen.
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Veröffentlichungen
Im Jahr 2004 habe ich im Fachmagazin PIRSCH einen Artikel über die Änderungen des Waffengesetzes veröffentlicht, der hier für Sie bereitsteht. Zum Artikel „Gefährliche Altlasten“ (PDF)